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ALLGEMEINES

Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden, Subunternehmern und Foil-Cutters, vertreten durch René Ulhas, gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von der Agentur ausdrücklich anerkannt werden.
Von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende und ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt das die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

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  VERTRAGSABSCHLUSS

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Grundlage der Geschäftsbeziehung ist das jeweilige Angebot, in dem alle vereinbarten Leistungen samt Vergütung festgehalten werden.
Die Angebote der Agentur sind freibleibend. Der Kunde ist an seinen Auftrag zwei Wochen nach Zugang in der Agentur gebunden. Aufträge gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung der Agentur als angenommen – sofern die Agentur nicht – etwa durch Tätigwerden auf Grund des Auftrags – zu erkennen gibt, dass sie den Auftrag annimmt.

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  LEISTUNG UND HONORAR

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Wenn nichts anderes vereinbart entsteht der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.
Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert berechnet. Dies gilt insbesondere für alle Nebenleistungen.
Kostenvoranschläge der Agentur sind unverbindlich. Abweichungen von +/- 10% gelten als genehmigt, bei Abweichungen darüber hinaus, wird die Agentur den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Diese Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn er nicht binnen 2 Tagen widerspricht.
Für alle Arbeiten der Agentur die, aus welchem Grund auch immer, nicht zur Ausführung gelangen, gebührt der Agentur eine Vergütung/Abstandshonorar von 1/3 der angefallenen Kosten. Mit der Bezahlung an dieser Arbeit erwirbt der Kunde keinerlei Rechte, nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und dergleichen sind vielmehr unverzüglich der Agentur auszuhändigen.

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  PRÄSENTATION

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Für die Teilnahme an Präsentationen steht der Agentur ein angemessenes Honorar zu, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand der Agentur für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt.
Erhält die Agentur nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen der Agentur, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt Eigentum der Agentur. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form auch immer – weiter zu nutzen; die Unterlagen sind der Agentur auszuhändigen.
Führt die Präsentation zu einem Auftrag, so ist das Präsentationshonorar anzurechnen.
Werden die im Zuge einer Präsentation an Kunden eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung von Kommunikationsaufgaben, nicht für diesen Kunden verwendet, so ist die Agentur berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden.
Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte, sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung oder sonstige Verbreitung ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Agentur unzulässig.

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  VERSCHWIEGENHEIT

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Die Agentur, ihre Mitarbeiter und hinzugezogene Dritte, verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die ihnen mit der Tätigkeit in Zusammenhang mit dem Kunden bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren.

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  EIGENTUMSRECHT / URHEBERSCHUTZ

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Alle Leistungen der Agentur (Anregungen, Ideen, Konzepte, Skizzen, Vorentwürfe, Layouts, Reinzeichnungen, Negative, Datenfiles) oder einzelne Teile davon, bleiben Eigentum der Agentur.
Der Kunde erwirbt durch die Zahlung des Honorars lediglich die Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und vereinbarten Umfang.
Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Umfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung der Agentur erforderlich.
Dafür steht der Agentur eine gesonderte, angemessene Vergütung zu.

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  KENNZEICHNUNG

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Die Agentur ist berechtigt, auf allen Informationsmitteln und bei allen Maßnahmen auf die Agentur hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

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  GENEHMIGUNG

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Alle vorgeschlagenen und durchgeführten Leistungen und Maßnahmen der Agentur sind vom Kunden zu überprüfen und freizugeben. Werden die durchzuführenden Leistungen im Rahmen von Meetings, Gesprächen oder Telefonaten an die Agentur herangetragen, so erfolgt die Freigabe der Leistungen durch den Kunden auf Grundlage der Besprechungsprotokolle der Agentur.

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  TERMINE

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Die Agentur bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der gesetzlich vorgesehenen Rechte, wenn er der Agentur eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang des Mahnschreibens an die Agentur.
Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz aus Verzug besteht nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Unabwendbare und unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei beauftragten Dritten – entbinden die Agentur jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.

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  ZAHLUNG

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Die Zahlung erfolgt nach Zahlungsbedingungen der jeweiligen Rechnung. Bis zur vollständigen Zahlung bleibt die Agentur Eigentümerin.
Mit Zahlung der letzten Rechnung oder Teilrechnungen zu Teilschritten ist das Gesamtprojekt, bzw. der Teilschritt wie geliefert als erfüllt angesehen.

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  GEWÄHRLEISTUNG UND SCHADENSERSATZ

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Der Kunde hat Reklamationen innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch die Agentur anzuzeigen und begründen. Im Fall berechtigter und begründeter Reklamation steht dem Kunden das Recht auf Nachbesserung der Leistung der Agentur zu.
Schadensersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Vertragsverletzung, Gewährleistung oder unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Für Leistungen von Subunternehmermn trägt der Subunternehmer die volle Verantwortung und Haftung.

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  ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND, WIRKSAMKEIT

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Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, wenn der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten einschließlich Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozessen, der Sitz des Auftragnehmers. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

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